Winzerglühwein

Ein Glühwein darf als Winzerglühwein bezeichnet und in den Verkehr gebracht werden, wenn er ausschliesslich aus den eigenen Ausgangserzeugnissen (also Wein und Traubenmost aus eigener Produktion) eines Weinguts hergestellt ist.

Ebenso dürfen dann auch die Begriffe Burg, Domäne, Schloss, Stift, Weinbau, Weingärtner und Weingut für den Glühwein verwendet werden.

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