Als E 363 bezeichnet man Bernsteinsäure. Sie ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und als Geschmacksverstärker in der Lebensmittelindustrie eingesetzt.
Sie schmeckt leicht bitter und salzig.
Als E 363 bezeichnet man Bernsteinsäure. Sie ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und als Geschmacksverstärker in der Lebensmittelindustrie eingesetzt.
Sie schmeckt leicht bitter und salzig.