Schillerwein

Die Bezeichnung Schillerwein ist in ihrer Verwendung regional in Deutschland auf Württemberg beschränkt. Weine aus anderen Qualitätsweingebieten dürfen nicht als Schillerwein sondern höchstens als Rotling bezeichnet werden.

Die Weinart Schillerwein

Der Begriffe Schillerwein darf ausschließlich im Anbaugebiet Württemberg für Qualitäts- und Prädikatsweine verwendet werden. Es ist ein Rotling für den neben der geographischen Herkunftseinschränkung die Vorschriften wie für den Rotling gelten, das heißt er darf aus einem Verschnitt von frischen oder eingemaischten roten und weißen Trauben gekeltert werden. Auch beim Schillerwein dürfen die beiden Rebsorten angegeben werden, vorausgesetzt es wurden keine weiteren verwendet.

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