Weinart

Was ist eine Weinart? In der Weinbranche spricht man von 3 Weinarten. Beim genaueren Hinschauen stellt man aber fest, dass es sich um 7 Weinarten handelt. Die exakte Definition der Weinarten bildet die Grundlage aller europäischen und deutschen Weingesetzgebung!

Weinart in Deutschland

Die 7 verschiedenen Weinarten in Deutschland sind:

Wichtig ist die Kenntnis über die genaue Definition der Weinarten, weil die Angabe der Weinart die Grundlage der europäischen und deutschen Weingesetzgebung bildet.

Natürlich sind Weißherbst, Schillerwein, Badisch Rotgold und Rotling auch nur Roséweine, doch in ihrer Herstellung und teilweise auch Herkunft so speziell, dass sie als eigene Weinart gelten.

Auch wenn es diese gesetzliche Grundlage für die Benennung der Weinart gibt, oftmals spielt dabei auch die Vermarktungsfähigkeit eines Weins eine Rolle. So ist zum Beispiel seit vielen Jahren der Weißherbst rückläufig (auch wenn es der vermeintlich hochwertigere weil sortenrein ausgebaute Wein ist) und Roséwein wächst kontinuierlich. Rotling hingegen spielt eine überwiegend regionale Rolle und nimmt somit keine große Bedeutung ein! Dem Winzer kommt diese Entwicklung in der Regel stark entgegen, beim Rosé hat er deutlich mehr Handlungsfreiheit und Spielraum als beim Weißherbst. Er kann eine Cuvée erstellen die seinen Vorstellungen entspricht und muss gegebenenfalls trotzdem nicht unbedingt auf die Angabe einer Rebsorte verzichten. 85%-Regelung sei Dank!

Zu beachten ist vor allem auch folgendes: Die Verwendung der Begriffe der jeweiligen Weinart ist klar definiert und teils eingeschränkt. So dürfen die Begriffe Weißwein, Rotwein, Roséwein bzw. Rosé und Rotling zur Bezeichnung von allen Weinen in den Qualitätsstufen Wein, Landwein, Qualitätswein und Prädikatswein verwendet werden.  Im Gegensatz dazu dürfen die Begriffe Weißherbst, Schillerwein, Badisch Rotgold ausschließlich zur Bezeichnung von Qualitätswein oder Prädikatswein verwendet werden!

Schaumwein und Perlwein hingegen bilden eine Kategorie für sich, beide zählen nicht als Weinart im Sinne der europäischen und deutschen Weingesetzgebung.

Für weiterführende Informationen siehe auch das Deutsche Weingesetz: www.gesetze-im-internet.de/weing_1994

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