Rotwein

Der Begriff Rotwein beschreibt in Deutschland einen roten Wein, der ausschließlich aus Rotweintrauben hergestellt wird.

Das Weingesetz schreibt für diese Weinart die Kelterung als Rotwein nicht mehr vor, daher dürfen bei Rotwein auch Roséwein oder Weißherbst zugesetzt werden, auch ein als Blanc de Noir gekelterter Wein darf der Cuvée beigefügt werden. Hauptsache der Wein dafür wurde aus roten bzw. blauen Trauben hergestellt!

Auf dem Etikett ist die Angabe Rotwein verwendbar, aber keine Pflichtangabe bei Angabe einer geographischen Angabe. Wird keine engere Angabe verwendet ist die Angabe Rotwein jedoch Pflicht.

Ähnliche Einträge

Datenschutz
Ich, Alexander Ultes (Wohnort: Deutschland), verarbeite zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in meiner Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Ich, Alexander Ultes (Wohnort: Deutschland), verarbeite zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in meiner Datenschutzerklärung.