Blanc de Noir

Der Begriff Blanc de noir bezeichnet in Deutschland keine Weinart nach dem Weingesetz, es handelt sich hierbei nur um eine fakultative Angabe.

In anderen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, hat die Herstellung von Blancs de Noir wiederum ganz andere Tradition und ist dort auch weinrechtlich geregelt.

Der Ursprung des Begriffs Blanc de Noir liegt im französischen und heißt ins Deutsche übersetzt Weißer aus schwarzen. Also ein Weißwein aus dunklen (roten oder blauen) Beeren.

Blanc de noir in Deutschland

Der Begriff Blanc de Noir darf nach der Änderung des EU-Bezeichnungsrechtes 2003 fakultativ zur Weinbezeichnung verwendet werden. Weinrechtlich zählen diese Weine nach wie vor als Roséwein da sie aus roten Traubensorten hergestellt werden. Wird ein Wein als Blanc de Noir bezeichnet, darf er allerdings nicht mehr als Rosé oder Roséwein bezeichnet sein.

Zu beachten ist bei Blanc de Noir:

  • Der Wein muß weiß sein.
  • Die Bezeichnung Rosé oder Roséwein ist unzulässig.
  • Weißherbst darf mit der Angabe Blanc de noir ausgezeichnet werden, vorausgeesetzt er erfüllt die Anforderungen für Weißherbst.
  • Blanc de noir darf eine Cuvée sein, wenn keine Rebsortenagabe gemacht wird.
  • Bei Qualitätsweinen erfolgt die Durchführung der Qualitätsweinprüfung in der Weinart Rosé.
  • Blanc de Noir ist eine fakultative sonstige Angabe im Sinne des neuen Weinbezeichnungsrechts.

 

Blanc de Noir in Frankreich

In Frankreich ist Blanc de Noir die Bezeichnung für einen aus Rotweinsorten gekelterten Weißwein, Champagner oder Crémant.

 

Blanc de Noir in der deutschsprachigen Schweiz

Anstelle von Blanc de Noir bezeichnet man in der Schweiz Weisswein aus Rotweintrauben als Federweisser.

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