Als Weißwein werden in Deutschland Weine bezeichnet, die ausschließlich aus weißen Weintrauben hergestellt werden.
Zur Herstellung von Weißwein dürfen ausschließlich Weißweintrauben benutzt werden.
In Deutschland werden auch einige Weißweine als Blanc de noirs bezeichnet, eine detaillierte weinrechtliche Regelung diesbezüglich gibt es bislang allerdings nicht, weinrechtlich gelten sie als Roséwein.
Auf dem Etikett ist die Angabe Weißwein verwendbar, aber keine Pflichtangabe bei Angabe einer geographischen Angabe. Wird keine engere Angabe verwendet ist die Angabe der Weinart jedoch Pflicht.