Weinbau (Angabe auf Etikett)

Wenn auf dem Etikett eines Weines der Begriff Weinbau genannt wird, ist dies an genaue Bedingungen geknüpft.


Generell sind in Deutschland die Begriffe Weingut, Weinbau, Weingärtner, Winzer, Burg, Domäne, Kloster, Schloss, Stift den Qualitätsweinen und Landweinen vorbehalten, sofern

  • der Wein ausschließlich aus Trauben gewonnen wurde, die von den Rebflächen dieses Betriebs stammen
  • die Weinbereitung vollständig in diesem Betrieb erfolgt ist

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