Schloss (Angabe auf Etikett)

Wenn auf dem Etikett eines Weines der Begriff Schloss genannt wird, ist dies an genaue Bedingungen geknüpft.


Generell sind in Deutschland die Begriffe Weingut, Weinbau, Weingärtner, Winzer, Burg, Domäne, Kloster, Schloss, Stift den Qualitätsweinen und Landweinen vorbehalten, sofern

  • der Wein ausschließlich aus Trauben gewonnen wurde, die von den Rebflächen dieses Betriebs stammen
  • die Weinbereitung vollständig in diesem Betrieb erfolgt ist, eine Abfüllung außerhalb des Betriebes ist zulässig, sofern die Anlage für den Zweck der Abfüllung gemietet und der Verantwortliche während der Abfüllung anwesend ist
  • eventuell zugesetzte Süßreserve aus eigenen Trauben stammt, wobei ihre Herstellung außerhalb des Betriebs erlaubt ist

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