Die Bezeichnung „Erzeugerabfülllung“ darf für deutsche Weine nur verwendet werden wenn der Wein von einem Weinbaubetrieb, in dem die für exakt diesen Wein verwendeten Trauben angebaut, geerntet und zu Wein bereitet wurden und der Wein im eigenen Betrieb abgefüllt wurde.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland als Bezeichnungen noch Abfüller, Gutsabfüllung und Schlossabfüllung.