Die Bezeichnung „Gutsabfüllung“ darf auf dem Etikett eines deutschen Weines nur dann verwendet werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind.
Voraussetzungen für die Angabe „Gutsabfüllung“ sind:
- Erfüllung der Voraussetzungen für die Angabe „Erzeugerabfüllung“
- Der Weinbaubetrieb eine Steuerbuchhaltung führt
- Die für die Weinbereitung verantwortliche Person eine abgeschlossene önologische Ausbildung nachweisen kann
- Die Rebflächen, auf denen die zur Bereitung des betreffenden Weines verwendeten Trauben geerntet worden sind, mindestens seit 1. Januar des Erntejahres von dem betreffenden Weinbaubetrieb bewirtschaftet werden.
Daneben gibt es in Deutschland als Bezeichnungen noch Abfüller, Erzeugerabfülllung und Schlossabfüllung.