Die Angabe „Abfüller“ oder „abgefüllt von“ auf dem Etikett eines aus Deutschland stammenden Weins bedeutet, dass der Vermarkter (z.B. das Weingut, die Winzergenossenschaft, die Weinkellerei oder der Händler) und der Erzeuger nicht identisch sind.
Es handelt sich hierbei also um einen zugekauften Wein („Abfüller“ oder „abgefüllt von“) oder um einen von einem Lohnabfüller abgefüllten Wein („abgefüllt für“). Der Lohnabfüller kann dann genannt werden, muss aber nicht. Dann wird oft auch der Begriff „abgefüllt für…von…“ verwendet.
Außerdem gibt es in Deutschland als Bezeichnungen noch die Erzeugerabfülllung, Gutsabfüllung und Schlossabfüllung.