Ein Anbaueignungsversuch ist ein erster Praxistest um das eventuelle Potential neuer Rebsorten festzustellen.
Bei einem Anbaueignungsversuch baut ein Winzer gewissermaßen testweise eine Neuzüchtung an und darf den daraus gewonnen Wein selbst vermarkten. Die Vermarktung des Weins erfordert allerdings die Angabe „aus Versuchsanbau“ auf dem Weinetikett.
Hierfür gibt es je nach Bundesland genau einzuhaltende Kriterien wie z.B.
- Mindestanzahl Rebstöcke (z.B. mindestens 300 Rebstöcke)
- Flächenbegrenzung (z.B. höchstens ein Hektar Rebfläche für Versuchsanbau)
- Abgabe einer bestimmten Menge des daraus produzierten Weins
- Nur ein Anbaueignungsversuch pro Weinbaubetrieb
- usw…
Es gibt hierfür von den zuständigen Behörden
- Leitfaden zur Durchführung von Anbaueignungsversuchen
- Antrag zur Durchführung von Anbaueignungsversuchen
- usw…
Die jeweiligen Versuchsanlagen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Festlegung der zur Herstellung von Wein zugelassenen Rebsorten dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden angelegt werden.
Erst wenn eine neue Rebsorte den Anbaueignungsversuch, in der Regel auf mehreren Versuchsanbauflächen parallel, besteht, kann die zuständige Behörde den Anbau der Neuzüchtung offiziell genehmigen.