Als Pilzwiderstandsfähige Reben (PIWI) bezeichnet man die Rebsorten, die pilzresistent sind. Pilzwiderstandsfähige Rebsorten erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit, nicht nur unter Biowinzern!
Pilzbefall ist Verursacher verschiedener Pflanzenkrankheiten an der Weinrebe wie z.B. echter Mehltau (Oidium) und falscher Mehltau (Peronospora) aber auch Grauschimmelfäule (Botrytis cinerea) die zu erheblichen Ernteausfällen führen können. Die krankheitsauslösenden Pilze werden im Weinbau meist bekämpft mit chemischen Mitteln (Fungiziden) oder Schwermetallpräparaten (Kupfersulfat bzw. Bordeauxbrühe). Winzer die nach den Richtlinien für integrierten Weinbau oder im biologischen Weinbau arbeiten, sind ohnehin beschränkt in der Ausbringung von kupferhaltigen Mitteln und auch Fungiziden. Doch auch der konventionell arbeitende Weinbau hat zunehmend Interesse gefunden an pilzresistenten Rebsorten!
Durch gängige Züchtungsmethoden konnten bereits einige Neuzüchtungen entwickelt werden, die große Resistenz aufweisen. In erster Linie handelt es sich dabei um pilzwiderstandsfähige Keltertrauben, die aus aus Kreuzungen zwischen Europäerreben und pilzresistenten amerikanischen Rebsorten entstanden. Die hohe Resistenz gegen Pilzbefall, Krankheiten und vor allem die Resistenz gegen den Befall der Reblaus, die die Amerikanerreben (Vitis vinifera subsp. sylvestris) aufweisen versucht man dabei mit den positiven Geschmackseigenschaften der Europäerreben (Vitis vinifera ssp. vinifera) zu vereinen.
Ein Großteil der Kreuzungen wird als Hybridsorte (Direktträger bzw. Interspezifische Züchtung) bezeichnet, das stimmt allerdings so nicht. Aber im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe häufig identisch verwendet. Hybridreben, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gezüchtet wurden, werden als „Interspezifische Kreuzungen“ bezeichnet. Bei vielen Kreuzungsversuchen hatte man zwar das Ziel, die Reben nicht auf Pfropfreben auspflanzen zu müssen, der Versuch scheiterte jedoch meist und die Mehrzahl der neu gezüchteten Sorten wird nach wie vor gepfropft und steht nicht auf eigenen Wurzeln.
Um 1900 wurden in Frankreich sehr viele pilzresistente Neuzüchtungen unternommen bei denen gezielt erste pilzresistente Neuzüchtungen erschaffen worden, nur war in dieser Anfangszeit meist entweder die Geschmacksqualität oder die Pilzresistenz nicht in dem angestrebten Maß vorhanden.
Seit ca. 1950 werden auch gelegentlich asiatische Rebsorten (Vitis vinifera subsp. amurensis) als Kreuzungspartner verwendet, das gesamte Wesen der Rebenzüchtung ist seither deutlich komplexer geworden, auch aufgrund der Züchtung aus Neuzüchtungen deren Elternpaar Neuzüchtungen waren usw…!
Die heute anerkannten Neuzüchtungen als pilzwiderstandsfähige Rebsorten sind vom Bundessortenamt (www.bundessortenamt.de) zugelassen und werden dadurch als Vitis vinifera ssp. vinifera betrachtet. Viele davon sind anschließend an die positiv abgeschlossene Sortenprüfung für die Qualitätsweinproduktion gemäß EU-Recht zugelassen, weitere Hybridsorten ohne Zulassung sind nach EU-Regeln für die Qualitätsweinproduktion nicht zugelassen. Weinen aus PiWi-Sorten ohne Zulassung zur Qualitätsweinproduktion bleibt dann aber noch der Weg in den Markt über die Bezeichnung Deutscher Wein ohne Herkunftsbezeichnung (ehemals Tafelwein).
Beispiele für pilzwiderstandsfähige Rebsorten:
- Allegro
- Baron (FR 455-83 r)
- Bolero
- Bronner (FR 250-75)
- Carbernet Cantor (FR 523-89 r)
- Carbernet Carbon (FR 377-83 r)
- Carbernet Carol (FR 428-82 r)
- Carbernet Cortis (FR 437-82 r)
- Cabernet Cubin
- Cabernet Dorio
- Cabernet Dorsa
- Cabernet Mitos
- Johanniter (FR 177-68)
- Helios (FR 242-73)
- Léon Millot
- Lucie Kuhlmann
- Maréchal Foch
- Merzling (FR 993-60)
- Monarch (FR 487-88)
- Muscaris (FR 493-87)
- Orion
- Piroso
- Phoenix
- Prior (FR 484-87 r)
- Regent
- Solaris (FR 240-75)
- Souvignier gris (FR 392-83)
Die Angabe in (Klammer) ist die Zuchtstammnummer sofern mir diese bekannt ist.