Winzergenossenschaft

Eine Winzergenossenschaft ist der Zusammenschluß von Winzern und Weinbauern, meist aus einem Ort oder zumindest einer lokal eingeschränkten Region. In Württemberg werden Winzergenossenschaften auch Weingärtnergenossenschaft genannt, weitere geläufige Synonyme sind zum Beispiel Winzervereinigung, Winzerverein oder Winzerkeller.

Die rechtliche Grundlage aller Genossenschaften in Deutschland wird durch das Genossenschaftsgesetz (GenG) aus dem Jahr 1889 geregelt.

Da es in Deutschland kaum nicht eingetragene Genossenschaften gibt, unter den Winzergenossenschaften ist mir keine einzige bekannt, handelt es sich bei Winzergenossenschaften um im Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts (Registergericht) eingetragene Genossenschaften, kurz e.G. oder eG!

Eine Winzergenossenschaft ist also eine Vereinigung von Winzern in der Rechtsform einer Genossenschaft mit dem Ziel die Trauben der eigenen Weinberge zentral zu keltern und unter einem gemeinsamen Namen (in der Regel der Name der Winzergenossenschaft oder derer Marken) Wein zu erzeugen und zu vermarkten.

Die Kooperation der Winzer als Genossenschaft bietet verschiedene Vor- und Nachteile:

Als Vorteile sehe ich zum Beispiel:

  • Möglichkeit gemeinsamer Nutzung von Maschinen und Geräten aber auch Personal
  • Kostenoptimierung in Einkauf usw.
  • Selektionsmöglichkeit der unterschiedlichen Traubenqualitäten
  • Selektionsmöglichkeit der Weinbergslagen
  • Gemeinschaftsgedanken
  • interner Wettbewerb kann die Qualität fördern, muss aber nicht

Als Nachteile sehe ich zum Beispiel:

  • Allmendeproblematik der Gemeingüter und Ressourcen
  • Oft herrscht ein Mangel an internem Wettbewerb, was den Fortschritt hemmt.
  • Viele Kunden wollen den direkten Bezug zum Winzer
  • Negatives Image der Genossenschaften bei vielen Kunden

Ob sich die Winzergenossenschaft positiv oder negativ auf die Weinqualität auswirkt ist in erster Linie abhängig von den eventuell für Fachbereiche wie Weinkeller, Marketing oder Vertrieb eingestellten Menschen und derer Führung durch die Geschäftsleitung der Genossenschaft.

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