Der Begriff Rotwein beschreibt in Deutschland einen roten Wein, der ausschließlich aus Rotweintrauben hergestellt wird.
Das Weingesetz schreibt für diese Weinart die Kelterung als Rotwein nicht mehr vor, daher dürfen bei Rotwein auch Roséwein oder Weißherbst zugesetzt werden, auch ein als Blanc de Noir gekelterter Wein darf der Cuvée beigefügt werden. Hauptsache der Wein dafür wurde aus roten bzw. blauen Trauben hergestellt!
Auf dem Etikett ist die Angabe Rotwein verwendbar, aber keine Pflichtangabe bei Angabe einer geographischen Angabe. Wird keine engere Angabe verwendet ist die Angabe Rotwein jedoch Pflicht.