Wegen des hohen Anteils an Fruchtsäure oder Fruchtfleisch eignen sich nicht alle Säfte für den sofortigen Verzehr. Bei manchen Früchten bietet sich die Herstellung eines Fruchtnektars an!
Fruchtnektar
Der Direktsaft einiger Früchte, wie z.B. Sauerkirsche, schwarze Johannisbeere oder der Banane, eignet sich aufgrund des hohen Fruchtsäure- oder Fruchtfleischgehaltes nicht zum Verzehr. Bei diesen Sorten wird der Saft durch die Zugabe von Wasser und Zucker trinkbar und gemacht und dann als Fruchtnektar bezeichnet in den Verkauf gebracht.
Der vorgeschriebene Mindestfruchtgehalt liegt je nach Fruchtart bei 25-50%, die prozentuale Angabe auf dem Etikett ist vorgeschrieben. So kann man beim Einkauf z.B. verschiedene Johannisbeernektare auf ihren Fruchtsaftgehalt hin vergleichen.