Weingärtner (Angabe auf Etikett)

Wenn auf dem Etikett eines Weines der Begriff Weingärtner genannt wird, ist dies an genaue Bedingungen geknüpft.


Generell sind in Deutschland die Begriffe Weingut, Weinbau, Weingärtner, Winzer, Burg, Domäne, Kloster, Schloss, Stift den Qualitätsweinen und Landweinen vorbehalten, sofern

  • der Wein ausschließlich aus Trauben gewonnen wurde, die von den Rebflächen dieses Betriebs stammen
  • die Weinbereitung vollständig in diesem Betrieb erfolgt ist
  • eventuell zugesetzte Süßreserve aus eigenen Trauben stammt, wobei ihre Herstellung außerhalb des Betriebs erlaubt ist

Ähnliche Einträge