Unter dem Lebensmittelzusatzstoff E 163 ist die Familie der Anthocyane (auch Anthozyane) zusammengefasst.
In der Lebensmittelproduktion sind Anthocyane EU-weit als Lebensmittelzusatzstoff unter der E-Nummer E 163 ohne Beschränkung der verwendeten Höchstmenge für Lebensmittel allgemein zugelassen. Sie werden in der Lebensmittelherstellung als Lebensmittelzusatzstoff zur Färbung von z.B. Fruchtgelee, Süßwaren, Brausen, Marmelade, Konfitüren, Obstkonserven, und Speiseeis eingesetzt.