„Weinkellerei“ und „Weinhandel“ fallen nicht unter die strengen Anforderungen wie die Begriffe Weingut, Weinbau, Weingärtner, Winzer, Burg, Domäne, Kloster, Schloss, Stift.
Sie dürfen, falls zutreffend, auch bei der Vermarktung von zugekauften Weinen verwendet werden.