Weingut und Weinkellerei (Angabe auf Etikett)

Die Angabe „Weingut und Weinkellerei“ darf in der Etikettierung nur dann verwendet werden, wenn der Wein vollständig aus Trauben stammt, die in den Rebflächen des Weinguts geerntet worden sind.

Bei Angeboten, Rechnungen und Bezeichnungen darf bei einem nur geringem Zukauf bzw. Verwendung von fremdem Lesegut die Doppelbezeichnung „Weingut und Weinkellerei“ benutzt werden, solange gewährleistet ist, dass auf Preislisten eine deutliche Trennung zwischen Weingutsweinen und den Kellereiweinen sichtbar ist!

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