feinherb

Deutscher Wein ist immer wieder mal mit der Geschmacksangabe feinherb zu finden. Sie ist ganz im Gegensatz zu den Angaben trocken, halbtrocken, lieblich und süß nicht weinrechtlich definiert.

Feinherb

Das deutsche Weingesetz hat keine Definition für die Geschmacksangabe feinherb auf deutschen Weinetiketten, es bleibt also dem Winzer alleine überlassen, wie viel Restzucker ein feinherber Wein enthält. Oftmals liegt die Restsüße im Bereich von 12 bis 25 Gramm pro Liter, nicht selten jedoch auch höher.

Ursprünglich wurde der Begriff, so weit ich weiß, von Winzern an der Mosel eingeführt bzw. initiiert, um ihre halbtrocken ausgebauten Rieslinge besser vermarkten zu können. Dieser kleine Marketingkniff und die Betonung auf den positiven Trinkfluss der Weine halfen im Absatz.

Außerhalb Deutschlands ist der Begriff oder ein Äquivalent dazu nicht vorhanden.

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