Die Wahl und Krönung der badischen Weinkönigin und der badischen Weinprinzessinnen 2013/2014:
Seit 1950/51 werden in jedem Jahr eine Badische Weinkönigin und zwei Prinzessinnen gewählt; in diesem Jahr findet die Wahl der 62. Weinkönigin statt.
Das Gremium für die Wahl der Badischen Weinkönigin setzt sich über die gewählten Sprecher der Weinwirtschaft wie durch Vertreter von Hörfunk, Presse und von Honoratioren aus Politik und Wirtschaft zusammen.
Die Bewerberinnen müssen aus einer Winzerfamilie stammen bzw. gelernte Winzerinnen oder Weinküfer sein, oder eine weinbezogene Ausbildung vorweisen. Sie werden bei der Wahl befragt zu Themen des Weinbaus, der Kellerwirtschaft, des Weinrechts, der Weinwerbung und aktuellen weinwirtschaftlichen Anliegen und Problemen.
Für die Beurteilung des Wahlgremiums sind bei dieser Befragung ausschlaggebend das Fachwissen, die Vortragsweise, das Auftreten und der Gesamteindruck. Aus der nicht öffentlichen Wahl werden drei Bewerberinnen im Rahmen der Krönungsveranstaltung vorgestellt. Danach entscheidet das Wahlgremium aufgrund des überzeugendsten Gesamtauftrittes, wer von den drei Vorausgewählten zur Badischen Weinkönigin gekürt wird.
Aufgabe der Badischen Weinkönigin und ihrer Prinzessinnen ist es, als gewählte Sprecherinnen des Berufsstandes und als Botschafterinnen des badischen Weines in ganz Deutschland und im Ausland für ihn zu werben. Die Weinkönigin ist hierbei im Durchschnitt ca. 200 Tage im Einsatz.
Badische Weinkönigin 2013/2014:
Aurelia Warther (Markgräflerland)
Badische Weinprinzessinnen 2013/2014:
Vanessa Wolff (Markgräflerland)
Marie-Luise Wolf (Kaiserstuhl)
(v.l.: Vanessa Wolf, Aurelia Warther (Weinkönigin), Marie-Luise Wolff)
Foto: Badischer Wein GmbH