„Weinkellerei“ und „Weinhandel“ fallen nicht unter die strengen Anforderungen wie die Begriffe Weingut, Weinbau, Weingärtner, Winzer, Burg, Domäne, Kloster, Schloss, Stift.
Der Begriff Weinhandel darf, falls zutreffend, auch bei der Vermarktung von zugekauften Weinen verwendet werden.