Für ein Fruchtsaftgetränk liefern die Früchte nur ihren Geschmack daher wird es auch nicht als Saft deklariert sondern zählt als Erfrischungsgetränk.
Wie auch Limonade und Brause zählen Fruchtsaftgetränke zu den Erfrischungsgetränken, nicht wie fälschlicherweise oft gemeint zu den Fruchtsäften.
Neben kleinen Mengen Fruchtsaft ist in einem Fruchtsaftgetränk auch Trinkwasser enthalten, daneben Aromen (meist natürliche Fruchtaromen), Zucker und Säuren.
Der im Fruchtsaftgetränk enthaltene prozentuale Anteil des Fruchtgehaltes ist auf dem Etikett angegeben und liegt oft nur bei 5-30 %.