Man unterscheidet Wein in drei verschiedene Weinarten: Weißwein, Rotwein und Roséwein. Unter den Roséweinen gibt es noch die Spezialität des Rotlings, der je nach Region auch Schillerwein oder Badisch Rotgold genannt wird. Auf Perlwein gehe ich hier nicht näher ein, Schaumwein wird auch im Weinrecht gesondert behandelt.
Ab der Qualitätsstufe Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) darf Weißwein nur aus Weißweintrauben, Rotwein nur aus Rotweintrauben produziert werden.
Bei der Weißweinbereitung werden die weißen Beeren entrappt, dass heißt von den Stielen abgetrennt und angequetscht. Diese Maische wird nun entweder direkt oder nach nicht zu langer Maischestandzeit gepresst. Dieser trübe Most wird dann zu Wein vergoren. Gelegentlich wird auch Ganztraubenpressung gemacht.
Für die Rotweinbereitung werden die blauen oder roten Trauben nicht immer entrappt, sondern gelegentlich auch mit den Stielen eingemaischt. Meist wird aber auch hier entrappt, um später nicht zu viele Gerbstoffe im Wein zu haben. Der große Unterschied zur Weißweinbereitung kommt im nächsten Schritt. Die Maische wird für die Herstellung von Rotwein nicht gepresst, sondern wird die Maische vergoren oder wenigstens kurz erhitzt. Dies ist nötig um unter anderem die in den Beerenhäuten enthaltenen Farbpigmente (Anthocyane), aber auch Aromastoffe und Tannine zu extrahieren. Die Gärung auf der Maische wird über einen Zeitraum von ungefähr drei bis dreißig Tage gemacht, je nach Traubensorte und gewünschtem Weinstil. Erst dann wird die Maische vom Most getrennt. Man kann dieses Verfahren auch durch eine Maischeerhitzung beschleunigen.
Roséweine werden aus roten und/oder blauen Trauben hergestellt. Man trennt hierfür den Most früh von der Maische, damit keine weiteren Farbstoffe aus den Beerenhäuten extrahiert werden. Je nach gewünschter Farb-, Stil- und Geschmacksrichtung variiert man den Zeitpunkt. Die Färbung kann variieren von fast klar über rosé und lachs bis hin zu fast blassrot.
Weißherbst ist ein Roséwein der aus einer einzigen Traubensorte hergestellt wird und (laut deutschem Weingesetz) zu mindestens 95 % aus hell gekeltertem Most besteht (siehe auch Portugieser Weißherbst).
Rotling wird im Gegensatz dazu ein Wein der hergestellt wird indem der Erzeuger die Maische oder Trauben von roten und weißen Trauben mischt und gemeinsam presst.
Für Rotling gibt es noch folgende regionale Bezeichnungen: Schieler (Sachsen), Schillerwein (Württemberg), Badisch Rotgold (Baden, nur mit Zusatz Grauburgunder und Spätburgunder, Traubenwahl dementsprechend).