Via Facebook hat mich folgende Leserfrage von Carolin erreicht:
Warum darf man in Deutschland hergestellten Perlwein, bei dem nur die Trauben aus Italien kommen, nicht aber die Kohlensäure, „frizzante“ nennen? Da wird der Verbraucher doch eigentlich irregeführt, da er denkt, das Produkt, also der Perlwein, komme aus Italien.
Diese Frage kurz und knapp zu beantworten fällt mir nicht ganz leicht. Gehen wir das mal Punkt für Punkt durch:
- Warum darf man in Deutschland hergestellten Perlwein, -> Okay, der Perlwein wird in Deutschland hergestellt.
- bei dem nur die Trauben aus Italien kommen, -> Hier gehe ich davon aus, dass Carolin den Most oder Stillwein meint der aus Italien kommt, nicht die Trauben, bzw. Beeren selbst. Das ist nicht unüblich und macht gerade bei günstigen Produkten durchaus Sinn.
- nicht aber die Kohlensäure, -> Das Kohlendioxid (CO2) Wird in den meisten Fällen, gerade im günstigen Bereich ohnehin zugesetzt und stammt nicht aus der alkoholischen Gärung, sondern aus der Gasflasche.
- komme aus Italien. -> Er stammt auch aus Italien, nur wurde er eben erst in Deutschland verperlt und abgefüllt.
Warum macht man das, darf man das machen?
Ganz einfach: Wenn man das Verperlen und Abfüllen bereits in Italien machen würde hätte man eine deutlich höhere Frachtbelastung pro Flasche. Man transportiert also den Wein in speziell dafür ausgestatteten Tanklastzügen in die deutsche Kellerei, dort wird dann das Kohlendioxid zugesetzt (verperlt) und dann wird der Perlwein in Flaschen abgefüllt und vermarktet. Wird nicht die komplette Menge des Weins unmittelbar als Perlwein benötigt, so läßt der Stillwein sich einige Zeit unter Ausschluß von Luftsauerstoff in großen Tanks lagern, so vermeidet man vorzeitiges Altern in der Flasche. Das Ergebnis dieser Vorgehensweise ist ein Preisvorteil für den Endkunden und oft auch ein Qualitätsvorteil, da die Verperlung und die Abfüllung in Deutschland besser und leichter zu kontrollieren sind und im allgemeinen der Perlwein wenn er in den Verkauf geht frischer ist!
Die Vorgehensweise Weine als „lose Ware“ oder „Fasswein“ zu kaufen und dann vor Ort auf die Abfüllung vorzubereiten, abzufüllen und zu vermarkten ist übrigens nicht nur bei Vino frizzante aus Italien (wie in diesem Fall) üblich, sondern wird sehr oft angewandt. Nur wenige Weine müssen in ihrem Ursprungsgebiet abgefüllt sein. So könnte es zum Beispiel sein, dass ein einfacher Bordeaux im Elsass abgefüllt ist, der Vin de Pays an der Nahe und der Kalifornier an der Mosel. Gerade bei einfacheren Weinen spielt der Ort der Abfüllung keine große Rolle, da ist es wichtiger dass sauber und ordentlich gearbeitet wird und der Wein letzten Endes technisch einwandfrei ist.
Über die rechtliche Grundlage, speziell im Hinblick auf Prosecco Frizzante, hat Thomas Günther auf weinverkostungen.de berichtet:
Diese Vorgehensweise war bis vor kurzem noch legitim, doch hat sich hier die Gesetzesgrundlage geändert:
-
siehe: Prosecco auf einen Blick