„Sommelier“ beziehungsweise die weibliche Variante „Sommelière“ als Titel ist nicht geschützt. Geschützt sind lediglich folgende Varianten:
- Einjährige Ausbildung an der Hotelfachschule Heidelberg zum staatlich geprüften Sommelier
- Einjährige Ausbildung an der Deutschen Wein- und Sommelierschule mit Prüfung vor der IHK-Koblenz zum IHK-geprüften Sommelier
- Sommelier SU darf man sich nennen, wenn man vor der Sommelier-Union Deutschland eine Prüfung abgelegt hat
Der Sommelier (aus dem Französischen: Mundschenk) ist im Restaurant verantwortlich für Auswahl, Einkauf und Lagerung, sowie den Verkauf der Weine. Er empfiehlt den Gästen, den passenden Wein zu ihrem bestellten Menü.
Mittlerweile trifft man auch im Handel auf Sommeliers, die aus der Gastronomie gewechsellt haben.
Dann nenn ich mich ab sofort Sommelière! *lach*
@Yuki_Keylin: Wer weiß, vielleicht wird aus mir ja auch bald ein Sommelier???
@Alexander: Warum eigentlich nicht? Dann passt dein Nummernschild allerdings nicht mehr. 😛
Oh das wußte ich nicht. Bislang nannte ich mich freier Journalist, Autor, Werber … alles nicht geschützte Berufsbezeichnungen. Nun habe ich noch etwas für meinen Lebenslauf. Der Weinberater ist es übrigens auch nicht. Dafür gibt es ja dann den IHK-geprüften WeinFACHberater ;-))) Aber bitte Vorsicht vor akademischen Titeln. Die Frau-Doktor gibt es nicht. Das ist auch gar nicht so harmlos mit diesem Titel aufzutreten.
@Thomas Günther: Siehst du Thomas, daher lege ich großen Wert darauf Weinfachberater (IHK) zu sein. Ohne den Zusatz (IHK) oder IHK-geprüfter ist so ein Titel nichts wert. Genauso ist es bei den Sommeliers…
Mal schauen, vielleicht werde ich ja auch bald Sommelier!
😉
PS: Würdest du als Frau Doktor auftreten wäre es zwar nicht harmlos, aber du würdest auffallen…