Anreicherung, auch Chaptalisation genannt ist das Hinzufügen von Zucker (Trockenzuckerung), rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK), oder konzentriertem Traubenmost, unvergorener konzentrierter Traubenmost darf (wenn er für die Tafelweinproduktion gedacht ist) sogar per Kryoextraktion konzentriert werden, zum Most oder zur Maische vor oder während der Gärung, um einen höheren Alkoholgehalt beim Wein zu erzielen. Zur Trockenzuckerung kann sowohl Rüben- als auch Rohrzucker verwendet werden.
In Deutschland dürfen nur Tafelweine, Landweine und Qualitätsweine angereichert werden. Hier gelten je nach Weinbauzone folgende Höchstgrenzen:
Weinbauzone A: Hier darf der Alkoholgehalt um maximal 3 Volumenprozent erhöht werden. Der anzureichernde Most muss einen potenziellen Alkohol von mehr als 5 Volumenprozent haben.
Weinbauzone B: Hier gilt eine Höchstgrenze von bis zu 2,5 Volumenprozent bei einem natürlichen potenziellen Alkoholgehalt von über 7,5 Volumenprozent, Baden nur 6 Volumenprozent.
Der Begriff Chaptalisation geht zurück auf den französischen Chemiker Jean-Antoine Chaptal.