Die Telekom hat sogar eine Hotline die einem berät wie man am einfachsten aus einem Vertrag mit 1&1 rauskommt, wie man ihn am besten kündigt ohne selbst Probleme zu bekommen.
Ich finde es ja schon ein wenig makaber wenn man bedenkt dass die Funktionsfähigkeit eines DSL-Anschlusses ja nur zu einem Teil von 1 und 1 abhängt, die Leitung ist ja oft (so auch in meinem Fall) von der Telekom.
Nachdem mir ein Mitarbeiter von 1&1 bestätigt hat dass mir sämtliche bisher angefallenen Kosten zurückerstattet werden, habe ich ein Schreiben an die 1&1 Internet AG Montabaur geschickt. Ich berufe mich darin auf mein Sonderkündigungsrecht laut 1&1 AGB. Dort findet man unter I. I.Allgemeine Geschäftsbedingungen Punkt 2. Vertragsgegenstand, Leistungspflichten Absatz A. Allgemeine Hinweise den Abschnitt 2.3:
Gerät 1&1 mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn 1&1 eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Heute Vormittag war übrigens wieder der nette Telekom Techniker da. Er scheint wirklich sehr bemüht zu sein, ich bin einmal gespannt ob sein stundenlanger Einsatz heute sich gelohnt hat.
Bis 8. Oktober muss Deine Leitung stehen, dann gibt’s nämlich den Live-Ticker von der Wahl zu Deutschen Weinkönigin aus Neustadt…
@Andreas Kaul: Wäre ich eingeladen bräuchte ich keinen Live-Ticker sondern dann wäre ich der Live-Ticker! 😉
Wie … habe se Dich ausgeladen ?!
hat sich vergangenes jahr nicht benommen 🙂