Glühwein

In der kalten Jahreszeit wird besonders in Deutschland und den umliegenden Ländern gerne Glühwein konsumiert. Nicht nur auf den Weihnachtsmärkten, auch Zuhause, nahezu überall findet man die Konsummöglichkeiten für den heißen Wein.

Glühwein

Für die Herstellung von Glühwein wird roter oder seltener auch weißer Wein mit verschiedenen Gewürzen (üblicherweise Zimt, Gewürznelke, Zitronen- und/oder Orangenschale und Sternanis) oder dementsprechenden Aromen erhitzt und nach Geschmack mehr oder weniger stark gesüßt. Der Glühwein sollte lediglich kräftig erwärmt werden und keinesfalls über 80°C erhitzt werden, da sonst der im Wein enthaltene Alkohol ab etwa 78°C zu verdampfen beginnt. Auch können bei zu hohen Temperaturen die Gewürze ihren Geschmack nachteilig verändern und bitter werden.

Der einfache industriell produzierte Glühwein wird häufig aus eher einfachen Massenweinen produziert und oft auch kräftig gesüßt damit das Endprodukt eine höhere Qualität zumindest suggeriert.den Gütemangel des verwendeten Weins zu kaschieren. Dieser einfache und oft auch verdächtig günstige Glühwein wird häufig in großen Flaschen von teilweise auch mehr als einem Liter, Kanistern und auch im Tetra-Pak in den Verkauf gebracht.

Während in Deutschland vorwiegend roter Glühwein konsumiert wird, mit Ausnahmen in den von Weißwein geprägten Regionen Mosel und Franken sowie teilweise in den nördlichen Anbaugebieten entlang des Rheins. Im Norden Italiens kennt man eher den weißen Glühwein, in Österreich beide Varianten.

Laut Gesetz ist Glühwein ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 7% vol und weniger als 14,5% vol.

In Nürnberg hergestellter Glühwein darf als Nürnberger Glühwein, der in Thüringen hergestellte Glühwein darf als Thüringer Glühwein bezeichnet werden. Die Abfüllung darf in diesem Fall auch außerhalb der genannten geografischen Grenzen erfolgen. Das heißt im Klartext, die Herkunft des Weins, und wo er abgefüllt wird ist irrelevant. In dem angegebenen Ursprung muss lediglich der Wein mal eben mit den Gewürzen aromatisiert werden.

Generell verboten sind alle weiteren geografische Angaben, die den für die Herstellung verwendeten Weinen zustehen. So dürfen z.B. keine Angaben des bestimmten Anbaugebietes, der Gemeinde oder einer Weinlage gemacht werden. Einzige zulässige geografische Angaben sind z.B. Hinweise wie „Hergestellt in Deutschland“.

Die verwendeten Gewürze oder Aromen dürfen zwar genannt sein, da sie nicht als Ergänzung der Verkehrsbezeichnung dienen dürfen sollten sie allerdings in der Etikettierung nicht in räumlicher Nähe dazu stehen.

Als gehobene Qualität findet man seit einigen Jahren auch vermehrt Winzerglühwein. Wer ihn gerne selber machen mag findet hier auch ein Rezept für Glühwein und sogar ein Rezept für weißen Glühwein.

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