Amtliche Prüfungsnummer

Die amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nummer, A.P.-Nr.) ist die im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Qualitätsweinprüfung von der jeweils zuständigen Weinprüfstelle vergebene Nummer, die erforderlich ist damit sich ein Wein aus Deutschland Qualitätswein oder Prädikatswein nennen darf.

Die Amtliche Prüfungsnummer ist nach einem festen Schema aufgebaut, aus dem man ablesen kann wo der Wein wann zur Prüfung von welchem Betrieb eingereicht wurde.

Aufbau der amtlichen Prüfungsnummer

1. Ziffer: Die Prüfstelle, die die Amtliche Prüfungsnummer zugeteilt hat
2.-4. Ziffer: Gemeinde in der der Antragsteller seinen Betriebssitz hat
5.-7. Ziffer: Betriebsnummer des Antragstellers
8.-9. Ziffer: Füllung eines Betriebes als fortlaufende Nummer
10.-11. Ziffer: Jahr der Antragstellung (Nicht der Jahrgang des Weins o.ä.!)

Mit Farben dargestellt ergibt sich folgendes Beispiel für eine amtliche Prüfungsnummer:

A.P. Nr. 1 234 567 89 10
Prüfstelle: 1
Ort des Antragstellers: 234
Betriebsnummer des Antragstellers: 567
Füllummer des Antragstellers: 89
Jahr der Antragstellung: 10

Ist der A.P.Nr. ein L vorangestellt, kennzeichnet es die Füllung als Los, also als Teilfüllung einer größeren Partie für die die amtliche Prüfungsnummer erteilt ist.

Die Angabe der amtlichen Prüfungsnummer zählt zu den Pflichtangaben eines Etikettes in Deutschland.

Auch in anderen Ländern (z.B. Österreich) gibt es Prüfnummer für Wein.

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