Deutscher Wein

Die Bezeichnung „Deutscher Wein“ ohne weitere Herkunftsbezeichnung ersetzt seit der EU-Weinrechtsänderung vom 1. August 2009 den alten Begriff „Tafelwein“.

Bei Weinen der Qualitätsstufe Deutscher Wein dürfen auch der Jahrgang sowie ausgewählte Rebsorten mit auf dem Etikett angegeben werden. Bis zur EU-Weinrechtsänderung von 2009 waren diese Angaben nicht erlaubt. Bis zu dieser Änderung war die Qualitätsbezeichnung in Deutschland Tafelwein.

Die Qualitätsanforderungen für Weine der Qualitätsstufe Deutscher Wein sind niedriger als die von Qualitäts-, Prädikats- und auch Tafelwein. Somit bilden diese Qualitätsstufe die unterste Stufe für deutsche Weine.

Deutscher Wein wird ausschließlich aus Trauben von zugelassenen Rebsorten und Weinbergsflächen in Deutschland hergestellt. in Deutschland wird im Vergleich zu anderen europäischen Weinbaunationen nur geringe Mengen dieser Güteklasse erzeugt. Allerdings ist in anderen Weinbauländern oft auch eine etwas gehobenere Qualität in diesem Einstiegsbereich anzutreffen.

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