Alexander Ultes

In der neuen Welt gibt es kein einschränkendes Weingesetz!

Aus der Reihe Ungesunde Vorurteile und falsches Halbwissen über die neue Welt gibt es heute das Thema:

In der neuen Welt gibt es kein einschränkendes Weingesetz!

An dieser Stelle eine meiner liebsten Fragen aus meinem Weinquiz als Denkanstoß:

Welches Mittel zur Weinschönung ist in Deutschland nicht erlaubt?

Korrekt: Keines der genannten Schönungsmittel ist in Deutschland verboten!

In den meisten Weinbauländern der neuen Welt gibt es jeweils ein Weingesetz, in dem der Weinbau und die Weinproduktion, sowie die Kennzeichnung, ähnlich dem europäischen Weingesetz geregelt und definiert sind.

Hier einige Eckpunkte im Überblick als Beispiel:

  • Weinrecht in den USA:
    Die den Weinbau kontrollierende Bundesbehörde ist das Bureau of Alcohol, Tobacco and Firearms (ATF). 1978 wurden die ersten Appelletionen, die American Viticultural Areas (AVA) definiert. Wird eine Region als Herkunftsbezeichnung angegeben müssen mindestens 85 % des Weines von Trauben aus dieser Region stammen. Bei den Rebsortenweinen, Varietal Wines, müssen mindestens 75 % des Weins aus der erwähnten Sorte bestehen. Wird dazu noch das Ursprungsgebiet angegeben, müssen 100 % der Trauben von dort kommen. Wird bei einem Rebsortenwein eine Einzellage erwähnt müssen 95 % der Trauben aus dieser Lage stammen. Ist der Jahrgang mit angegeben, muss der Wein zu 95 % aus dem Jahr stammen.
  • Weinrecht in Südafrika:
    Bereits 1973 wurde mit der Herkunftsbezeichnung Wine of Origin eine Ursprungsgarantie, bzw. eine Herkunftsgarantie, und damit verbunden eine Rebsorten- und Jahrgangsgarantie eingeführt. Die Varietal Wines müssen zu mindestens 75 % aus der genannten Rebsorte bestehen und zu 75 % aus dem genannten Jahrgang stammen. Das WO-Siegel wird durch das Wine & Spirits Board nach Bestehen verschiedener Prüfungen erteilt. Ein spezielles WO-Etikett (von so etwas können wir in Deutschland nur träumen…) garantiert die bestandene Prüfung. Die Angabe Estate bottled bestätigt die Produktion und Abfüllung durch das Weingut.
  • Weinrecht in Chile:
    Es besteht ein streng geregeltes Kontrollsystem hinsichtlich Produktion und Verbrauch. Die Gesetze in Chile erinnern sehr an das Appelationssystem in Frankreich: Regelung des jährlichen Ertrages und Meldepflicht bei höherer Produktion und von Restlagerbeständen.
  • Weinrecht in Australien:
    Down under liegt noch immer kein mit dem europäischen Weingesetz vergleichbares Gesetz vor. Geregelt ist wiederum z.B.: Wird auf dem Etikett eine Rebsorte angegeben, muss der Wein mindestens 85 % von der genannten Sorte enthalten, das Gleiche gilt für den Jahrgang. Die 2001 eingeführten GI (Geographical Indication) benennen die Herkunft der Trauben und sind wie folgt aufgebaut: Bundesstaaten, größere Regionen, Regionen, Unterregionen.

An den oben genannten Beispielen erkennt man viele Parallelen zum europäischen Weingesetz, in manchen Punkten sind einzelne Länder und Regionen teils sogar deutlich strenger als man es in Europa ist.

Es gibt in der neuen Welt also auch Weingesetze!

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