Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum geprüften Sommelier/Sommelière (IHK)

Kann man auch ohne die berufsbegleitende Weiterbildung IHK-geprüfte/-r Sommelière/Sommelier Fachrichtung Gastronomie oder Fachrichtung Handel die Prüfung zum Sommelier ablegen?

Diese Frage, so oder so ähnlich, bekomme ich immer wieder gestellt!

Auch wenn sich die Frage kompliziert anhört und liest, die Antwort ist ganz einfach: Na klar kann man!

Wie Susanne Baltes von der IHK Koblenz uns hier erläutert:

Sie können an einer Prüfung teilnehmen, ohne einen Lehrgang besucht zu haben. Entscheidend ist, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen (§2) erfüllen. Sie finden die Prüfungsvorschriften (Zulassung, Inhalte, Organisation) auf unser Homepage unter der Dok. Nr. 3284.

Detaillierte Informationen dazu erhält man hier:

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Sommelier/Sommelière (IHK) in den Fachrichtungen „Gastronomie“ und „Handel

Man kann mit ausreichend Mut gesegnet, natürlich also auch ohne Kurs die Prüfung belegen. Wenn man die Prüfung innerhalb von zwei Jahren besteht gilt die Prüfung als bestanden. Man sollte sich aber vorab im Klaren darüber sein, dass man in allen prüfungsrelevanten Bereichen geprüft wird, also Weinkunde, Allgemeine Getränkekunde, Betriebswirtschaftliche Grundlagen, Marketing, Weinverkauf und Weinempfehlung am Tisch des Gastes beziehungsweise im Handel, Fachpraxis. Die Prüfung findet schriftlich, mündlich und praktisch statt.

Jedem angehenden IHK-geprüften Sommelier Handel/Gastronomie sollte bewusst sein, egal ob er den Kurs belegt oder nicht, es ist ordentliches eigenes Engagement gefragt um die Prüfung zu bestehen! Nur muss man sich ohne Kurs eben deutlich mehr selbst ins Thema reinknien und sich sehr viel Wissen und Können aneignen.

6 Comments

  1. …. aber mal nur von der Kostenseite her betrachtet würde das natürlich enorm viel Geld sparen. Stehen die Lehrgangsinhalte denn vollumfänglich für jeden zur Verfügung?

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  2. @Thomas: Naja, das ist wie mit dem gesamten Wissen der Menschheit: Irgendwo schon! Nur ist es eben schwierig als Autodidakt herauszufeinden was genau man wissen muss und was nicht. Wenn ich mir das theoretische Wissen unserer Branche das durchaus abfragbar wäre betrachte ist das schon enorm viel.

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  3. Schwammiger kann eine Formulierung nicht sein:

    § 2 Abs. 4. Abweichend von Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

    Selbst uns allerersten Wine Experts wurde und wird noch immer gesagt, dass wir Zusatzkurse belegen müssen, um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
    Gleiches gilt für das „Upgrade“ vom Weinfachberater zum Sommelier Handel.

    Die Geldmaschine IHK/DWS denkt doch nicht im Leben daran, auch nur einen Sommelier zu zertifizieren, der zuvor kein Geld eingebracht hat.

    Wohlgemerkt, die Ausbildung an sich ist mit das Beste, was man in der Branche erfahren kann.

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  4. Sehr gerne würde ich eine Person kennenlernen die nicht an einer der Blöcke teilgenommen hat, und die Prüfung zum Sommelier bestanden hat! Davor würde ich mal den Hut ziehen…..

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